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Information über die Psychotherapieverfahren

Die Psychotherapie-Richtlinie des G-BA macht eine klare Vorgabe, was ein Inhalt der Psychotherapeutischen Sprechstunde sein muss: Psychotherapeut*innen informieren Patient*innen noch vor der Probatorik über die unterschiedlichen Psychotherapieverfahren. Diese sind nach der Richtlinie (§15):


  1. Psychoanalytisch begründet Verfahren

  2. Verhaltenstherapie

  3. Systemische Therapie


Da die Systemische Therapie nicht zugelassen ist für Kinder und Jugendliche (Stand: Ende 2022), beschränke ich mich auf die beiden erst genannten. Ich zeige Patient*innen dann auch ein paar Websites von Kolleg*innen, damit sie sich einen Eindruck verschaffen können.


Zum Beispiel betonen ganz viele Psychotherapeut*innen, die psychoanalytisch begründet denken, dass sie "ganzheitlich" arbeiten. Sie würden "nicht nur Symptome" lindern:



Sie behaupten oft auf ihren Websites stolz und in Abgrenzung zu anderen: "Ihr" Verfahren - ihr psychoanalytisch begründetes - habe deswegen (weil es die "Ursache" der Konflikte verändere statt "nur" die Symptome) die beste Wirksamkeit für "langfriste" Veränderungen. Sie führen dann vereinzelte Studien an wie die LAT-Studie und sagen, dass die vorherige Aussage von der Wissenschaft bestätigt werde.


Meine Aufklärung über die differenzierte Wirksamkeit von Psychotherapie bezieht sich nicht auf einzelne Studien, sondern auf die Zusammenschau der besten vorhandenen Evidenz. Diese Informationen sind aufbereitet in wissenschaftlichen S3-Leitlinien, wie sie auf www.awmf.org veröffentlicht sind.


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