Die zunehmende Digitalisierung bewirkt für die Psychotherapie neue Möglichkeiten und veränderte Rahmenbedingungen. So müssen die Patient*innen bei einer videogestützten Psychotherapie keine langen Wegstrecken zurückgelegen. Hiervon profitieren insbesondere Patient*innen mit körperlichen Erkrankungen bzw. Einschränkungen oder Patient*innen, die in schlecht versorgten ländlichen Gebieten ohne das Zurücklegen von weiten Fahrwegen keine psychotherapeutische Versorgung in Anspruch nehmen könnten. Kammermitglieder müssen dabei jedoch berufsrechtliche Regelungen beachten, welche die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg in einem Infoblatt zusammengefasst hat.
Im Infoblatt wird erinnert an die Berufsordnung (vgl. Musterberufsordnung vom 14.05.2022 der Bundespsychotherapeutenkammer): Die Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung müssen in persönlichem Kontakt erfolgen. Videosprechstunden sind zulässig bei besonderer Beachtung der Berufsordnung, insbesondere der Sorgfaltspflicht.
Die Mehrheit der gewählten Mitglieder*innen der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg habe die Meinung, dass Psychotherapie ausschließen per Videosprechstunde "ethisch" nicht vertretbar sei und "fachlich" nicht vertretbar sei.
Leider wird nicht erklärt, welche ethischen Überlegungen genau vorgenommen wurden und wie diese begründet werden von der Mehrheit dieser Kammermitglieder*innen.
Opmerkingen