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Verbeamtung und Psychotherapie: Ist das möglich?

Ja. Man kann grundsätzlich verbeamtet werden, wenn man in der Vorgeschichte wegen einer psychischen Störung eine Psychotherapie erhalten hat. Wichtig ist aber wissen: Dies wird immer im Einzelfall zu entscheiden sein. Wer vor 20 Jahre wegen einer Spinnenphobie eine Psychotherapie gemacht hatte, wird wohl anders zu bewerten sein, als eine Person mit chronischer behandlungsresistenter Depression, die bis jetzt immer wieder zu Arbeitsunfähig geführt hat.



"Im Rahmen einer amtsärztlichen Untersuchung zur Frage der gesundheitlichen Eignung von Beamtenanwärtern treten immer wieder Unsicherheiten auf, wie psychische Störungen in der Vorgeschichte bzw. stattgehabte psychotherapeutische und/oder psychiatrische Behandlungen zu werten sind. Grundsätzlich sagt allein die Tatsache, dass bereits einmal eine psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung stattgefunden hat, nichts über die Art der zugrunde liegenden Problematik aus. Finden sich bei einem Beamtenanwärter Hinweise für eine frühere oder aktuelle psychische Störung, ist eine psychiatrische Begutachtung angebracht, um leichte Störungen mit guter Prognose von chronifizierten Prozessen oder gar schweren klassischen psychiatrischen Erkrankungen abzugrenzen. Angesichts der zunehmenden öffentlichen Wahrnehmung von psychischen Erkrankungen und der wachsenden Bereitschaft, adäquate Hilfe in Anspruch zu nehmen, kann die Angabe von „Psychotherapie“ in der Vorgeschichte kein generelles Ausschlusskriterium mehr für den öffentlichen Dienst sein.“

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