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Psychotherapie-Richtlinie: Einstellung der Bewertung der anerkannten Psychotherapieverfahren

Behandlungen im deutschen Gesundheitssystem müssen der neusten wissenschaftlichen Evidenz folgen. So steht es in einem Bericht der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages: Evidenzbasierung gesetzgeberischer Maßnahmen im Gesundheitsrecht.


Der G-BA hatte allerdings 2019 nach 12-jähriger Arbeit entschieden, die etablierten Psychotherapieverfahren nicht mehr einer Bewertung zu unterziehen:



Seit die ersten Psychotherapie-Richtlinien im Jahr 1967 in Kraft traten, sind die Analytische Psychotherapie und die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Teil der vertragsärztlichen Versorgung. Die Verhaltenstherapie wurde 1987 in diese Richtlinien aufgenommen. Alle drei PT-Verfahren kamen somit zu einem Zeitpunkt in die PT-RL, als es eine Methodenbewertung auf der Grundlage evidenzbasierter Medizin noch nicht gab.

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